Für Steuerkanzleien · Mandanten-Reporting

Mandanten-Reporting als Honorarfeld: Wie Steuerkanzleien über die BWA hinaus beraten

Christian Schütz · FP&A & Controlling · Veröffentlicht:
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Kurz-Antwort

Reine Buchführung, Lohn und Jahresabschluss verlieren durch Automatisierung an Honorarwert – Beratung nicht. Laut BStBK-Auswertung erbringen Kanzleien intern bereits 30–40 % ihrer Zeit als Beratung, weisen davon aber nur 4,3–6,6 % im Honorarumsatz aus. Ein strukturiertes Mandanten-Reporting (Management-Report, Kennzahlen-Scorecard, Trendanalyse statt reiner BWA-Auswertung) macht diese bereits erbrachte Leistung sichtbar und abrechenbar – ohne DATEV-Anbindung, ohne eigene Softwareentwicklung.

Inhalt
  1. Warum Compliance-Arbeit an Honorarwert verliert
  2. Die Beratungslücke: Sie beraten längst – nur nicht abgerechnet
  3. Mandanten-Reporting als eigenständiges Leistungspaket
  4. Warum ein fertiges Tool statt Eigenbau
  5. Positionierung gegenüber dem Mandanten

Warum Compliance-Arbeit an Honorarwert verliert

Buchführung, Lohnabrechnung und Jahresabschlusserstellung lassen sich zunehmend automatisieren – Belegerkennung, KI-gestützte Kontierung und automatisierte Abschlussroutinen verändern, wofür Mandanten in Zukunft überhaupt noch zahlen. Die Kernaussage aus der Fachdiskussion dazu ist unmissverständlich: Mandanten zahlen künftig nicht mehr für „Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuern", sie zahlen für Beratung.

Das ist keine abstrakte Zukunftsprognose, sondern bereits messbar. Laut einer Metastudie zu deutschen Steuerkanzleien beschäftigen 80 % der Kanzleien maximal zehn Mitarbeitende – die Mehrheit kämpft nicht mit komplexen Strukturen, sondern mit knappen Ressourcen. Genau diese Kanzleien haben am wenigsten Kapazität, ein eigenes Reporting-Angebot von Grund auf zu entwickeln, und am meisten zu verlieren, wenn reine Compliance-Leistungen weiter unter Preisdruck geraten.

Die Beratungslücke: Sie beraten längst – nur nicht abgerechnet

Die BStBK-Auswertung STAX zeigt ein bemerkenswertes Missverhältnis: Ausgewiesene Beratungsumsätze liegen bei nur 4,3 bis 6,6 % des Kanzleiumsatzes – doch gute Kanzleien erbringen intern faktisch 30 bis 40 % ihrer Zeit als Beratungsleistung. Die Differenz ist keine Frage der Leistung, sondern der Sichtbarkeit: Betriebswirtschaftliche Einordnung, Kommentare zur BWA, informelle Handlungsempfehlungen am Telefon – all das passiert längst, wird aber selten als eigenständige, honorarpflichtige Leistung strukturiert und kommuniziert.

Zur Einordnung

Eine Fachpublikation zum Wandel des Steuerberater-Honorarmodells1 nennt als „Must-Have"-Einstieg ein einfaches vierteljährliches BWA-Feedback mit Kurzmitteilung. Das ist ein guter Anfang – aber ein reines Kurz-Review, kein vollständiges Management-Reporting mit Dashboard, KPI-Trend und Entscheidungsvorlage.

Der Unterschied zwischen einem informellen BWA-Kommentar und einem strukturierten Mandanten-Reporting ist genau der Unterschied zwischen unbezahlter Kulanzleistung und einem eigenständigen, wiederkehrenden Honorarfeld.

Mandanten-Reporting als eigenständiges Leistungspaket

Ein Mandanten-Reporting-Angebot unterscheidet sich von der klassischen BWA-Übermittlung in drei Punkten:

Ein ergänzender Kniff aus der Praxis1: ein kurzer, abgehakter Prüfvermerk zum Reporting – welche Kennzahlen geprüft wurden, auch wenn keine davon auffällig war. Das macht die Leistung zusätzlich sichtbar: Der Mandant sieht schwarz auf weiß, dass geprüft wurde, nicht nur dann, wenn etwas auffällig ist.

Für die Kanzlei bedeutet das: eine bestehende, ohnehin erbrachte Leistung wird zu einem wiederkehrenden Umsatzbaustein, der sich über die gesamte Mandantschaft skalieren lässt – ohne für jeden Mandanten eine individuelle Auswertung von Grund auf neu zu bauen.

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Warum ein fertiges Tool statt Eigenbau

Die naheliegende Frage: Warum nicht einfach ein eigenes Excel-Template oder eine BI-Anbindung aufbauen? In der Praxis scheitert das meist nicht an der fachlichen Idee, sondern an der Kapazität – siehe oben: 80 % der Kanzleien haben keine eigene IT- oder Entwicklungsressource frei, die neben dem Tagesgeschäft ein Reporting-System pflegt.

Das Controlling-Cockpit ist für genau diese Lücke gebaut: eine einzige Eingabe (GuV- und Bilanzpositionen aus der ohnehin vorliegenden BWA oder dem Jahresabschluss), keine DATEV-Anbindung, keine Programmierung. Daraus berechnet es automatisch Dashboard, Kennzahlen-Scorecard, EBITDA-Brücke und einen fertig formatierten Management-Report – die Bausteine für ein Mandanten-Reporting, ohne dass die Kanzlei selbst Formeln pflegen oder ein BI-Tool lizenzieren muss.

Wichtig für die Umsetzung: Das Cockpit ersetzt nicht die fachliche Einordnung durch die Kanzlei – es übernimmt die mechanische Aufbereitung, damit die Zeit der Kanzlei in den Kommentar und die Empfehlung fließt, nicht in Formelarbeit.

Positionierung gegenüber dem Mandanten

Ein Mandanten-Reporting-Angebot sollte klar als Zusatzangebot der eigenen Kanzlei kommuniziert werden – als Erweiterung der bestehenden Mandatsbeziehung, nicht als Ersatz für die reguläre steuerliche Beratung oder als Konkurrenz zu einer eigenen Controlling-Abteilung, sofern der Mandant eine hat. Für Mandanten ohne eigene Controlling-Funktion – der typische Fall bei kleineren und mittleren Mandanten – ist es oft die erste strukturierte betriebswirtschaftliche Auswertung, die sie überhaupt erhalten.

Praktisch heißt das: eigener Name für das Leistungspaket, eigene Taktung im Mandatsvertrag, klar kommunizierter Zusatznutzen gegenüber der reinen Buchführung – und ein Werkzeug im Hintergrund, das den Erstellungsaufwand pro Mandant auf ein Minimum reduziert.

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Quellen

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.